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Seminarthema Eigenverantwortung, Delegation und Vertretung in der Betreuung

 

Inwieweit ist die Führung einer Betreuung eine höchstpersönliche Pflicht des Betreuers, inwieweit ist eine Delegation möglich? Diese Fragen stellen sich insbesondere seit der Pauschalierung der Betreuervergütung.

 

In dem Seminar geht es um die Abgrenzung der einzelnen Betreuertätigkeiten in solche, die nicht delegierbar sind (und welche Lösungen stattdessen möglich sind) und in diejenigen, die Hilfskräfte oder Abwesenheitsvertreter wahrnehmen dürfen. Es geht weiter darum, auf wessen Kosten dieses geschieht und wie die Haftung im Falle von Schäden aussieht.

 

Themen:

 

- der Kernbereich der persönlichen Betreuungstätigkeit

- Bestellung von Verhinderungsbetreuern bei rechtlicher und bei tatsächlicher Verhinderung (und deren Vergütungsansprüche)

- Selbstvornahme des Betreuungsgerichtes gem. § 1846 BGB (iVm § 1908i BGB)

- Erreichbarkeit des Betreuers

- Delegationen von Tätigkeiten außerhalb des Kernbereiches (Vor-/Nachbereitung etc.)

- interne Delegation auf Kosten des Betreuers (§ 4 Abs. 2 VBVG)

- externe Delegation auf Kosten des Betreuten (§ 1902 BGB)

- Beispiele zur Unterscheidung dieser Delegationen

- Vergütungsrechtliche Fragen

- Haftungs- und versicherungsrechtliche Fragen

- Fragen, die sich aus dem Beschäftigungsverhältnis von Hilfskräften ergeben (Steuer, Sozialversicherung usw.)

- Besonderheiten bei Vereinsbetreuern

 

  

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Beachten Sie: ich bin selbst kein Seminarveranstalter, sondern Dozent. Meine veranstaltungen finden Sie z.B. bei folgenden Veranstaltern (für INhaus-Seminarwünsche wenden Sie sich bitte direkt an mich):



Neu erschienen:

 

Meier/Deinert:

Handbuch Betreuungsrecht, 2. Aufl., Heidelberg 2016, 79,99 €

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Neuauflage:

Raack/Thar:

Leitfaden Betreuungsrecht

6. Aufl. 2014, 24,80 €

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