Seminar-Angebot

Seminarthema Datenschutz und Verschwiegenheit im Betreuungsrecht

 Fragen des Datenschutzes sowie Verschwiegenheits- und Zeugnisverweigerungsrechte spielen in  der Praxis von Berufsbetreuern, Betreuungsbehörden und anderen im Rahmen der Betreuung beteiligten Personen und Stellen immer wieder eine Rolle. Hierbei sind zersplitterte, z.T. schwer verständliche Regelungen und Widersprüche gegeben. Das Seminar wird versuchen, die für alle Beteiligten relevanten Vorschriften darzustellen und Hinweise für eine datenschutzkonforme, aber dennoch praktikable Handhabung zu geben.

 

 

Aus dem Inhalt:

 

Geltung von Datenschutzvorschriften für Betreuungsgericht, Betreuungsbehörde und (Berufs-) Betreuer, neues EU-Datenschutzrecht ab 1.5.2018

 

Besonderheiten in einzelnen Bundesländern

 

Zulässigkeit der Datenerhebung und –speicherung sowie der Datenweitergabe

 

Bedeutung der Einwilligungsfähigkeit

 

Einsichts- und Korrekturrechte Betroffener

 

Betreuer und dritte Beteiligte – was bedeutet der Datenschutz hier (z.B. gegenüber Ärzten, Behörden, anderen Gerichten, Banken)

 

Verschwiegenheitspflichten (z.B. § 203 StGB); das sog. Berufsgeheimnis

 

Zeugeneigenschaft von Betreuern und Zeugnisverweigerungsrechte (§§ 52 ff StPO)

 

Informationsfreiheitsgesetze und ihre Bedeutung für Betreuer

 

  

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Beachten Sie: ich bin selbst kein Seminarveranstalter, sondern Dozent. Meine veranstaltungen finden Sie z.B. bei folgenden Veranstaltern (für INhaus-Seminarwünsche wenden Sie sich bitte direkt an mich):



Neu erschienen:

 

Meier/Deinert:

Handbuch Betreuungsrecht, 2. Aufl., Heidelberg 2016, 79,99 €

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