Zu Beginn und am Ende der Betreuung fallen eine Reihe von Handlungspflichten an, die gegenüber den unterschiedlichen Beteiligten bestehen. Hier sollen Sie systematisch erläutert und auf Besonderheiten hingewiesen werden.
Anfang der Betreuung:
Kontaktaufnahme mit dem Betreuten – Wohnungszutritt, Kommunikationsprobleme, Zugriff auf Unterlagen und Konten
Kontaktaufnahme mit dem Betreuungsgericht – insbesondere dem Rechtspfleger – Erwartungen bez. Berichterstattung, Vermögensverzeichnis, Rechnungslegung
Kontaktaufnahme zu anderen Gerichten / Behörden: Auswirkungen auf die Handlungs-/Prozessfähigkeit; Kontakt zum Gerichtsvollzieher
Kontaktaufnahme zu anderen Personen: Vermieter, Arbeitgeber, Banken, Ärzte, Pflegepersonal: Datenschutzfragen /Vertraulichkeit, Authentifizierung, Schweigepflichten
Ende der Betreuung:
Vermögensherausgabe an den Ex-Betreuten / Erben /Nachfolgebetreuer
Schlussrechenschaftspflichten gegenüber den Vorgenannten sowie dem Betreuungsgericht; Verzicht auf formelle Schlussrechnung
Entlastungserklärung / Haftungsverzicht /Genehmigungspflichten
Notgeschäftsführung / Bestattung des verstorbenen Betreuten /steuerrechtliche Pflichten
Benachrichtigung anderer Stellen
Aktenaufbewahrung
Neu erschienen:
Meier/Deinert:
Handbuch Betreuungsrecht, 2. Aufl., Heidelberg 2016, 79,99 €