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Seminarthema Anfang und Ende der Betreuung (Einsteigerthema)

Zu Beginn und am Ende der Betreuung fallen eine Reihe von Handlungspflichten an, die gegenüber den unterschiedlichen Beteiligten bestehen. Hier sollen Sie systematisch erläutert und auf Besonderheiten hingewiesen werden.

 

Anfang der Betreuung:

 

Kontaktaufnahme mit dem Betreuten – Wohnungszutritt, Kommunikationsprobleme, Zugriff auf Unterlagen und Konten

 

Kontaktaufnahme mit dem Betreuungsgericht – insbesondere dem Rechtspfleger – Erwartungen bez. Berichterstattung, Vermögensverzeichnis, Rechnungslegung

 

Kontaktaufnahme zu anderen Gerichten / Behörden: Auswirkungen auf die Handlungs-/Prozessfähigkeit; Kontakt zum Gerichtsvollzieher

 

Kontaktaufnahme zu anderen Personen: Vermieter, Arbeitgeber, Banken, Ärzte, Pflegepersonal: Datenschutzfragen /Vertraulichkeit, Authentifizierung, Schweigepflichten

 

Ende der Betreuung:

 

Vermögensherausgabe an den Ex-Betreuten / Erben /Nachfolgebetreuer

Schlussrechenschaftspflichten gegenüber den Vorgenannten sowie dem Betreuungsgericht; Verzicht auf formelle Schlussrechnung

Entlastungserklärung / Haftungsverzicht /Genehmigungspflichten

Notgeschäftsführung / Bestattung des verstorbenen Betreuten /steuerrechtliche Pflichten

Benachrichtigung anderer Stellen

Aktenaufbewahrung 

  

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Beachten Sie: ich bin selbst kein Seminarveranstalter, sondern Dozent. Meine veranstaltungen finden Sie z.B. bei folgenden Veranstaltern (für INhaus-Seminarwünsche wenden Sie sich bitte direkt an mich):



Neu erschienen:

 

Meier/Deinert:

Handbuch Betreuungsrecht, 2. Aufl., Heidelberg 2016, 79,99 €

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Raack/Thar:

Leitfaden Betreuungsrecht

7. Aufl. 2022, 24,80 €

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