Seit 1.9.2009 gilt das neue Recht der Patientenverfügung sowie sich daraus ableitende neue Pflichten für rechtliche Betreuer und Vorsorgebevollmächtigte. Durch das 3. Betreuungsrechtsänderungsgesetz, so der offizielle Name, wurden zwar Zweifel beseitigt, dafür aber neue Rechtsfragen aufgeworfen.
Hierzu ist inzwischen zahlreiche Literatur und eine Reihe von Rechtsprechung ergangen, darunter auch die strafrechtlich wegweisende Entscheidung des BGH vom 25.6.2009. Durch das Patientenrechtegesetz hat die Patientenverfügung seit 26.2.2013 auch eine gesetzliche Verbindlichkeit für Ärzte bekommen.
Dieses Tagesseminar soll helfen, die neu aufgeworfenen Fachfragen zu klären, unter Zuhilfenahme der seit der Gesetzesänderung ergangenen Rechtsprechung.
Themen sind u.a.:
- Die neuen Formvorschriften der Patientenverfügung
- Patientenverfügung und Minderjährigkeit
- Feststellung des mutmaßlichen Patientenwillens
- Die Entscheidungskriterien – subjektives vs objektives Interesse
- Die Pflichten von Betreuer und Bevollmächtigten – Ermessen ?
- Was heißt „Ausdruck und Geltung verschaffen“ letztlich?
- Verbindlichkeit für Ärzte seit 2013 und die Folgen und Bedeutung
- Die strafrechtliche Seite und das BGH-Urteil vom 25.6.2009 sowie die seitherige Rechtsprechung
- Weitere zivilrechtliche Fragen, zB Unterlassungsverfügung, Hausverbot
- Die neue Rolle des Betreuungsgerichtes
- Patientenverfügung und künftiges Angehörigenvertretungsrecht
Neu erschienen:
Meier/Deinert:
Handbuch Betreuungsrecht, 2. Aufl., Heidelberg 2016, 79,99 €
Neuerscheinung 2017:
Kurze (Hrsg.):
Vorsorgerecht - Kommentar
Beck-Verlag 2017, 85 €