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Haftungsrecht für Betreuer

Rechtliche Betreuer/‑innen sind für Ihre Handlungen haftungsrechtlich verantwortlich (§ 1833 BGB). Selbst dann, wenn die betreuten Personen Dritten gegenüber Schäden verursachen, kann unter bestimmten Gesichtspunkten eine Eigenhaftung der Betreuer/innen  gegeben sein. Das gleiche betrifft die Haftung gegenüber Behörden, wie Sozial- und Finanzämtern.

 

Im Mittelpunkt des Seminars steht neben der Vermittlung von Grundlagen des BGB‑Haftungsrechtes sowie der haftpflichtversicherungsrechtlichen Bestimmungen auch die Vorbeugung von Schadensfällen. Praktische Beispiele aus unterschiedlichen Haftungsbereichen werden dargestellt und auf ihre Relevanz untersucht.

Auch die strafrechtlichen Aspekte werden einbezogen, dito der Bereich des Haftens für Unterlassungen, die durch die pauschalierte Betreuervergütung mehr im Vordergrund stehen.

 

ARBEITSSCHWERPUNKTE

Haftung ggü. dem Betreuten gem. § 1833 BGB, Maßstäbe und Beispiele

Amtspflichten des Betreuers ggü. dritten Beteiligten

Delegation von Betreuertätigkeiten und Verantwortlichkeit

Haftung wg. Aufsichtspflichtverletzung ?

Geschäftsführung ohne Auftrag

Haftung nach sozial- und steuerrechtlichen Bestimmunen

Besonderheiten bei der Amtshaftung

Haftung für Mitarbeiter, Vertreter, Bevollmächtigte

Haftpflichtversicherung, Leistungsumfang und Ausschlüsse

Regressansprüche des Dienstherrn/Arbeitgebers

 

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Neuauflage:

Deinert/Lütgens/Meier:

Die Haftung des Betreuers

3. vollständig überarbeitete Neuauflage, Köln 2017

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