Frage 19

Wenn der betroffene Mensch keine bestimmte Person als Betreuer vorschlägt,

ist auf die verwandtschaftlichen und soziale Beziehungen des Betroffenen Rücksicht zu nehmen

ist bei Verheirateten stets der Ehegatte als Betreuer zu bestellen

sind bei volljährig werdenden behinderten Menschen stets dessen Eltern als Betreuer zu bestellen

soll ein Mitarbeiter der Einrichtung, in der der Betroffene lebt, als Betreuer bestellt werden

ist aus Gründen der Rechtssicherheit stets ein Berufsbetreuer zu bestellen.


© Copyright: Horst Deinert Letzte Änderung: , Weiterverwendung nur mit Genehmigung des Autors; eine Garantie für Richtigkeit kann trotz aller Sorgfalt nicht gegeben werden.