Frage 14

Ein Einwilligungsvorbehalt kann vom Betreuungsgericht:

angeordnet werden, wenn eine erhebliche Gefahr für Person oder Vermögen des Betreuten besteht

für die Eheschließung des Betreuten angeordnet werden, wenn der Betreute Sinn und Zweck der Ehe nicht einzusehen vermag

für die Ausübung des Wahlrechtes angeordnet werden, wenn der Betreute nicht in der Lage ist, den Sinn der Wahlhandlung zu erfassen

für die Einwilligung in Heilbehandlungsmaßnahmen angeordnet werden, wenn der Betreute deren Sinn nicht zu erfassen vermag.

angeordnet werden, wenn der Betreute den Anordnungen des Betreuers nicht nachkommt


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