Frage 18

Ein Betreuungsverein darf nur zum Betreuer bestellt werden:

wenn die Betreuung durch einen Einzelbetreuer nicht ausreicht

wenn die Betreuungsbehörde nicht bestellt werden kann

wenn der Betreute dies ausdrücklich wünscht

wenn die Betreuung durch einen persönlich bestellten Vereinsbetreuer nicht ausreicht

wenn die Betreuung durch einen persönlich bestellten Behördenbetreuer nicht ausreicht


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