Frage 39

Für seine Tätigkeit erhält der ehrenamtliche Betreuer durch das Betreuungsgericht stets

Ersatz seiner gesamten Barauslagen für die Betreuung

wahlweise eine Aufwandspauschale von jährlich z.Zt. 399 Euro

neben der Pauschale von 399 Euro auch eine angemessene Vergütung

neben der Pauschale von 399 Euro auch Aufwendungen über 5,--Euro

gar nichts ersetzt; er hat seine Aufwendungen im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit selbst zu tragen; kann sie aber steuerlich absetzen


© Copyright: Horst Deinert Letzte Änderung: , Weiterverwendung nur mit Genehmigung des Autors; eine Garantie für Richtigkeit kann trotz aller Sorgfalt nicht gegeben werden.