Frage 2

Wenn eine Betreuung eingerichtet werden soll, hat das Gericht zu prüfen:

ob der Betroffene psychisch, seelisch oder körperlich krank oder behindert ist

ob ausreichende andere Hilfen vorhanden sind

ob andere Hilfen nicht anstelle einer Betreuung ausreichen würden

ob der Betroffene geschäftsfähig oder geschäftsunfähig ist

ob eine freiheitsentziehende Unterbringung erforderlich ist


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