die Angelegenheiten zum Wohle des Betreuten zu besorgen
Wünschen der betreuten Person grundsätzlich zu entsprechen
den Betreuten persönlich zu pflegen und hauswirtschaftlich zu versorgen
das Gericht regelmäßig über die Führung der Betreuung zu unterrichten
wichtige Angelegenheiten vor ihrer Erledigung mit dem Betreuten zu besprechen