Operationen, bei denen ein erhebliches Risiko des Todes des Betreuten besteht
Sterilisationen eines Volljährigen, für den ein Betreuer bestellt ist
alle ärztliche Maßnahmen, die der Heilbehandlung dienen
auch Untersuchungen des Patienten, wenn diese Untersuchungen selbst ein gesundheitliches Risiko darstellen
auch die Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen (Sterbehilfe)