Frage 23

Wenn die betreute Person stirbt:

endet die Betreuung ohne weiteren GerichtsBeschluss

hat der Betreuer die Bestattung des Betreuten zu regeln

hat der Betreuer die Wohnungsauflösung zu veranlassen

hat der Betreuer die den Betreuerausweis an das Gericht zurückzugeben und einen Schlußbericht zu erstatten

hat der Betreuer wichtige Unterlagen an die Erben des Betreuten auszuhändigen

hat der Betreuer nur ganz dringende, unaufsschiebbare Angelegenheiten abzuwickeln


© Copyright: Horst Deinert Letzte Änderung: , Weiterverwendung nur mit Genehmigung des Autors; eine Garantie für Richtigkeit kann trotz aller Sorgfalt nicht gegeben werden.