Wünschen des Betreuten grundsätzlich zu entsprechen
Geld, das für den laufenden Unterhalt nicht benötigt ist, zinsgünstig anzulegen
die Genehmigung des Betreuungsgerichtes einzuholen, wenn er über Zinsen des angelegten Kapitals verfügen will
das Vermögen des Betreuten mündelsicher anzulegen
die gesamten Vermögenswerte unverzüglich an sich zu nehmen