der Betreute geschäftsunfähig wird
der Betreute auf dem Gebiet des Einwilligungsvorbehaltes als beschränkt geschäftsfähig gilt
der Betreute zu Rechtsgeschäften auf dem Gebiet des Einwilligungsvorbehaltes die Zustimmung des Betreuers benötigt
der Betreute weiterhin Schenkungen entgegennehmen kann
der Betreute testierunfähig wird
der Betreute weiterhin alleine kleinere Geschäfte des tägl. Lebens tätigen kann