Frage 35

Unterbringungsähnliche Maßnahmen - eine Fixierung i.S. von § 1906 Abs.4 BGB kann erfolgen,

wenn die gleichen Voraussetzungen vorliegen, die auch eine freiheitsentziehende Unterbringung insgesamt rechtfertigen könnten

wenn in einem Altenpflegeheim nicht genügend Personal vorhanden ist, um eine Betreuung über Nacht sicherzustellen

auch ohne betreuungsgerichtliche Genehmigung innerhalb der Wohnung der betreuten Person

durch den Arzt der betreuenden Einrichtung auch ohne Zustimmung des Betreuers, wenn die medizinische Notwendigkeit besteht

ohne Zustimmung des Betreuers, wenn der Betreute selbst wirksam einwilligt


© Copyright: Horst Deinert Letzte Änderung: , Weiterverwendung nur mit Genehmigung des Autors; eine Garantie für Richtigkeit kann trotz aller Sorgfalt nicht gegeben werden.