Frage 25

Ist der Betreuer auch für die Vermögenssorge bestellt, so hat er:

zu Beginn der Betreuung ein Vermögensverzeichnis für den Betreuten zu erstellen und bei Gericht einzureichen

alle Vermögenswerte des Betreuten in Besitz zu nehmen

alle Geldein- und ausgänge in einer Rechnungslegung zu verzeichnen und regelmäßig dem Gericht vorzulegen

dem Betreuten die Kontoverfügungsvollmacht auf dessen Giro - und Sparkonto zu entziehen

eine einschlägige berufliche Qualifikation hierür nachzuweisen


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