für einzelne Angelegenheiten des Betreuten
für alle Angelegenheiten des Betreuten
für die Einwilligung in die Sterilisation des Betreuten
für die Einwilligung in alle Heilmaßnahmen des Betreuten, unabhängig von der Art der Behandlung
zur Durchführung der hauswirtschaftlichen und pflegerischen Versorgung des Betroffenen
zur Kontrolle eines vom Betreuten beaufragten Bevollmächtigten