Frage 15

Ein angeordneter Einwilligungsvorbehalt hat zur Folge, dass

der Betreute geschäftsunfähig wird

der Betreute auf dem Gebiet des Einwilligungsvorbehaltes als beschränkt geschäftsfähig gilt

der Betreute zu Rechtsgeschäften auf dem Gebiet des Einwilligungsvorbehaltes die Zustimmung des Betreuers benötigt

der Betreute weiterhin Schenkungen entgegennehmen kann

der Betreute testierunfähig wird

der Betreute weiterhin alleine kleinere Geschäfte des tägl. Lebens tätigen kann


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