Frage 40

Der ehrenamtliche Betreuer hat folgende Ansprüche:

Er erhält eine pauschale Aufwandsentschädigung von jährlich 399 Euro

Er ist gesetzlich gegen Unfälle versichert

Er ist gegen alle Schäden, die er verursacht, gesetzlich haftpflichtversichert

Er hat Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch die Betreuungsbehörde und Betreuungsvereine

Er ist (ab 2 Betreuungen) von anderen Ehrenämtern befreit (z.B. als Wahlhelfer im Wahllokal)

Seine ehrenamtliche Tätigkeit wirkt sich rentensteigernd aus


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