Frage 48

Im Unterbringungsverfahren vor dem Betreuungsgericht:

ist der Betroffene stets verfahrensfähig (Antragstellung usw.)

ist der Betroffene verfahrensfähig, wenn er das 14. Lebensjahr vollendet hat

ist der Betroffene nur dann verfahrensfähig, wenn ihm diese Rechte vom Gericht im Einzelfall eingeräumt werden

ist nur der Verfahrenspfleger des Betroffenen verfahrensfähig, d.h. in der Lage, Anträge zu stellen

ist, wenn ein Rechtsanwalt beauftragt ist, nur dieser verfahrensfähig; nicht der Betroffene selbst


© Copyright: Horst Deinert Letzte Änderung: , Weiterverwendung nur mit Genehmigung des Autors; eine Garantie für Richtigkeit kann trotz aller Sorgfalt nicht gegeben werden.