Frage 4

Ein Bevollmächtigter kann (anstelle eines Betreuers) beauftragt werden


von jedem Menschen (unabhängig von der Geschäftsfähigkeit)

von jedem Menschen, der voll geschäftsfähig ist

von jedem geschäftsfähigen Menschen für den Fall einer späteren Geschäftsunfähigkeit

von jedem geschäftsunfähigen Menschen für den Fall einer späteren Geschäftsfähigkeit

von der örtlichen Betreuungsbehörde

vom Betreuungsgericht (im Eilfall)


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