Frage 6

Was haben der Betreuer und der Vormund gemeinsam:

sie sind gesetzlicher Vertreter des Betroffenen

sie sind zuständig für alle Angelegenheiten des Betroffenen

sie werden gerichtlich beaufsichtigt

ihre Entscheidungen gehen den Entscheidungen des Betroffenen vor

sie erhalten beide Aufwendungsersatz und ggf. Vergütung nach den §§ 1835 ff. BGB


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