Frage 9

Ein Betreuer kann bestellt werden:

für einen Volljährigen, der aufgrund einer psychischen oder seelischen Krankheit seine Angelegenheiten nicht oder nur teilweise erledigen kann

für den Fall einer stationären Heimunterbringung des Betroffenen, wenn der Betroffene dies ablehnt

für einen Volljährigen, der aufgrund einer körperlichen Behinderungen seine Angelegenheiten nicht oder nur teilweise erledigen kann

für einen 17 Jahre alten Minderjährigen, auf die der vorige Punkt zutrifft, für den Fall der Volljährigkeit

für die Sicherung des Familienvermögens, insbesondere der Uterhaltsansprüche, wenn der Betroffene das Geld verschwendet


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