Frage 24

Wird ein Betreuer vom Betreuungsgericht bestellt,

so erhält er vom Betreuungsgericht einen Betreuerausweis

muss er ein Führungszeugnis beim Betreuungsgericht einreichen

wird er vom Betreuungsgericht auf seine Aufgaben hingewiesen

erhält er vom Betreuungsgericht einen Vorschuß auf seine Vergütung

muss er seine Einkommensverhältnisse bei Gericht offenlegen


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